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Wir möchten Ihnen auf den folgenden Seiten unsere Dienstleistungen vorstellen und Ihnen Einblicke und Informationen präsentieren, die für Sie von Nutzen sein könnten.
Für eine kostenlose Erstberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Terminvereinbarung unter:
0234-311 198
aktuelle News:
So genannte Stalker, die andere Menschen verfolgen, belästigen und sogar bedrohen, werden künftig hart bestraft.
Demnach drohen einem Täter, der jemandem nachstellt, bis zu drei Jahren Haft. In besonders schweren Fällen - wenn die Gesundheit oder das Leben des Opfers in Gefahr gerät oder der Betroffene gar zu Tode kommt - beträgt das Strafmaß bis zu zehn Jahre.
Werden auch Sie von einem ehemaligem Verehrer bedrängt oder sogar bedroht?
Dann sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen!
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Wir bringen Licht ins Dunkel!
Es sei darauf hingewiesen, dass in bestimmten gerichtsanhängigen Fällen die gesamte Rückerstattung des Detektivhonorars durch den Schädiger im Zuge eines Regreßverfahrens möglich ist (z.B. bei Ehescheidungen, nachgewiesenem Krankenstandsmissbrauch etc.).
Für Selbständige und Freiberufler ist es sogar möglich, die Detektivkosten als Betriebsausgaben abzusetzen.
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