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Wir weisen daraufhin das es sich hier um keine Rechtsberatung handelt.
Bitte besprechen Sie die Anwendung eines Urteils mit Ihrem Rechtsvertreter, der eventuell noch weitere Gerichtsurteile nennen kann.
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Lohnfortzahlungsmissbrauch
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, das der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
BAG Kassel, Az. 8 AZR 5/97
Erstattung von Detektivkosten
Wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichtes und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.
OLG München, 18.06.1993, 11 W 1592/93
Rechtfertigung der Detektivarbeit aus kostenrechtlicher Sicht
Die rechtfertigung besteht bereits wenn ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Einzelheiten und Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders und billiger als mit Hilfe eines Detektivs möglich ist. Die dafür aufgewendeten Kosten sind nach Maßgabe des § 91 ZPO erstattungsfähig, wenn ihre Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem späteren Prozess steht.
OLG Hamm, 31.08.1992, 23 W 92/92
Mitarbeiterobservation
Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Massnahme informieren.
Beschluss BAG, Az. 1ABR26/90
Kündigung ohne Abmahnung bei Geldunterschlagung
Schon wenn ein Mitarbeiter im Verdacht steht, Geld unterschlagen zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung! - auch wenn es sich um einen geringen Betrag handelt.
Beispiel: Eine Kassiererin hatte wegen eines nicht gebuchten Betrages in Höhe von 25€ in Widersprüche verwickelt.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 1 SA 349/99
Kündigung bei Bestechung
Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der sich in dienstlichen Angelegenheiten hat bestechen lassen, fristlos kündigen, auch wenn er nach Tarifvertrag wegen langjähriger Beschäftigung nur aus "wichtigem Grund" entlassen werden darf. Unbedeutend ist, ob dem Arbeitgeber durch die Tat seines Beschäftigten ein Nachteil entstanden ist. Es besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer "nicht mehr allein die Interessen seiner Firma wahrnimmt".
LAG Düsseldorf, 18 Sa 366/01
Erstattung von Detektivkosten im Unterhaltsprozess
ZPO § 91 I - Auch Detektivkosten von über 13.000 DM können erstattungsfähig sein, wenn der auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt in Anspruch genommene Beklagte auf andere Weise nicht nachweisen konnte, dass die Klägerin inzwischen mit einem anderen Mann zusammenlebt. - Mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 14.02.2001 hat das AG-FamG- die auf nachehelichen Unterhalt gerichtete Klage abgewiesen und der Kl. die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, da der Bekl. mit Hilfe eines Detektivs nachweisen konnte, dass die Kl. mit einem anderen Mann zusammenlebt. Die Kl. richtete sich nun gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG, soweit darin zu Gunsten des Bekl. Detektivkosten in Höhe von 13.341,74 DM festgesetzt worden sind. - Zu Recht hat das AG Detektivkosten festgesetzt, denn es handelte sich insoweit um Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung des Bekl.notwendig waren.
OLG Koblenz, Beschl. v. 9.4.2002 - 11 WF 70/02
Testkäufe ohne Zustimmung des Betriebsrates
Verkäufer dürfen ohne Zustimmung des Betriebsrates durch Testkeinkäufe, die durch Detektive durchgeführt werden,bei ihrer Arbeit kontrolliert werden.
Fallbeispiel:
Ein Geschäft hatte Privatdetektive beauftragt, durch Testeinkäufe zu überprüfen, wie sich das Personal gegenüber den Kunden verhielt und ob die Kassiererinnen korrekte Preise eintippten. Der Betriebsrat des Geschäfts hatte gegen diese Maßnahme geklagt.
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt urteilten:
solche Aufträge an Sicherheitsunternehmen unterlägen nicht dem Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates und seien mithin zulässig!
BAG Erfurt 1 ABR 34/00 13.03.2001



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